Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsausschluss bei Raubüberfall auf Lkw in der Slowakei
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); Ausschluss der Haftung aus einem Speditionsvertrags bei Unmöglichkeit der Abwendung des Verlustes der Ladung; Beweislast für Vorliegen eines ...
- tis-gdv.de
Raub
- Judicialis
CMR Art. 17 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 17 Abs. 2; VVG § 67
Haftung des Transporteurs bei Verlust der Ladung durch Raubüberfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Ladungsverlust bei fingierter Polizeikontrolle ist auch ohne Verlangen des Dienstausweises ein unabwendbares Ereignis
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 05.01.2007 - 5 O 115/05
- OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Papierfundstellen
- TranspR 2007, 322
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.01.2001 - I ZR 256/98
Unvermeidbarkeit eines in Russland begangenen Überfalls auf einen LKW-Transport
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Unvermeidbarkeit i.S.v. Art. 17 Abs. 2 CMR ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur anzunehmen, wenn der Frachtführer darlegt und ggf. beweist, dass der Schaden auch bei Anwendung der äußersten, dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (vgl. BGH, TranspR 2001, 369 ff. m.w.N.).Letzterer Gesichtspunkt wird unter Hinweis auf BGH, Urt. v.18.01.2001, TranspR 2001, 369 ff.) angeführt.
- OLG Karlsruhe, 21.12.2000 - 9 U 205/99
Sorgfaltspflichten des Frachtführers
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Er ist nicht verpflichtet, den Verlust der Ladung unter Einsatz seines Lebens zu verhindern, (so im Ergebnis auch LG Karlsruhe, VersR 2006, 1431 mit Anm. Boettge; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2002, 466 und LG Nürnberg-Fürth, TranspR 2000, 369 f.; LG Bremen, TranspR 1998, 469 ff. allesamt in ähnlich gelagerten Fällen). - BGH, 25.10.2001 - I ZR 24/01
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Dementsprechend hat der BGH in der Entscheidung vom 25.10.2001, TranspR 2003, 349 f. denn auch klargestellt, dass es eine Frage des Einzelfalls sei, ob der Fahrer eines Lkw-Transports mit einer fingierten Kontrolle rechnen muss und deshalb Veranlassung hat, sich einen Dienstausweis der kontrollierenden Person vorlegen zu lassen. - LG Karlsruhe, 24.03.2006 - 15 O 196/04
Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsausschließende Unabwendbarkeit des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2007 - 3 U 35/07
Er ist nicht verpflichtet, den Verlust der Ladung unter Einsatz seines Lebens zu verhindern, (so im Ergebnis auch LG Karlsruhe, VersR 2006, 1431 mit Anm. Boettge; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2002, 466 und LG Nürnberg-Fürth, TranspR 2000, 369 f.; LG Bremen, TranspR 1998, 469 ff. allesamt in ähnlich gelagerten Fällen).
- OLG Nürnberg, 08.01.2010 - 12 U 1596/09
Internationaler Straßengüterverkehr: Zur Frage der Unvermeidbarkeit eines …
cc) Wird das Anhalten des Lkw oder das Aussteigen des Fahrers von dem/den Täter/n durch einen Trick herbeigeführt (etwa durch eine fingierte Polizeikontrolle oder durch sonstige Täuschungen), so kommt es für die Unvermeidbarkeit darauf an, ob der Fahrer des Lkw den Trick hätte kennen können oder müssen und der Verlust möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn der Fahrer es unterlassen hätte, sich der trickhaften Handlung gemäß zu verhalten (BGH, Urteil vom 18.01.2001 - I ZR 256/98, TranspR 2001, 369; Beschluss vom 25.10.2001 - I ZR 24/01, TranspR 2003, 349; OLG Bremen TranspR 2001, 75; OLG Karlsruhe TranspR 2004, 126; OLG Stuttgart TranspR 2007, 322; LG Nürnberg-Fürth TranspR 2000, 369; vgl. OLG Hamburg TranspR 2003, 352).Diese Kausalität ist nicht gegeben, wenn auf Grund der kriminellen Energie und Rücksichtslosigkeit der Täter davon auszugehen ist, dass diese sich durch das eigentlich angezeigte Verhalten (etwa durch Fragen nach dem Dienstausweis) von der Tatausführung nicht hätten abhalten lassen (vgl. OLG Stuttgart TranspR 2007, 322; LG Karlsruhe VersR 2006, 1431 mit Anm. Boettge VersR 2006, 1618).